Die im Dezember 2024 verabschiedete Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle (PPWR) harmonisiert die regulatorischen Anforderungen in allen EU-Mitgliedstaaten. Im Einklang mit dem Green Deal und dem Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft verfolgt die Verordnung ein klares Ziel: Bis 2030 müssen sämtliche Verpackungen auf dem EU-Markt entweder wiederverwendbar oder wirtschaftlich recycelbar sein.
Für Unternehmen bedeutet dies eine Abkehr von rein deklaratorischen Angaben: Verpackungen müssen künftig eine reale Recyclingfähigkeit nachweisen, um die Marktfähigkeit in Europa langfristig sicherzustellen.